Geht man zum Arzt, kommt man oft mit einem Zettel in der Hand wieder raus – klar, die Rede ist vom Rezept. Aber nicht jedes Rezept ist gleich, auffallend sind zunächst unterschiedliche Farben: rot, grün, blau oder gelb, die Rezeptewelt ist bunt. Das ist nicht in erster Linie eine Frage künstlerischen Anspruchs, sondern hat natürlich etwas zu bedeuten – die Farbe des Rezeptes gibt Aufschluss über seine Gültigkeit oder den verschriebenen Wirkstoff. Wie lange ist also ist ein Rezept gültig? Und welche Farbe steht für was? Je nach Farbe des Rezeptes gibt es eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer, die man kennen sollte, damit es nicht verfällt. Hier ist eine kleine Übersicht in Sachen Rezept:
Rotes Rezept: Ein Monat
Grünes Rezept: Unbegrenzt
Blaues Rezept: Drei Monate
Für Privatversicherte gibt es blaue Rezepte, die sie zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen können. Ein blaues Rezept bekommen auch gesetzlich Versicherte, wenn das verschriebene Präparat nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört und sie es daher in vollem Umfang selbst bezahlen müssen. Ein blaues Rezept muss innerhalb von drei Monaten eingelöst werden, es sei denn, der Arzt macht andere Angaben.
Gelbes Rezept: Acht Tage
Das Gelbe Rezept wird vom Arzt ausgestellt, wenn Betäubungsmittel verschrieben werden und heißt deshalb auch BtM-Rezept. Auf einem gelben Rezept werden Opiate, sehr starke Schmerzmittel oder Präparate im Rahmen einer Substitutionstherapie (z.B. bei Abhängigkeit von Drogen) verordnet, die strengen Auflagen und Reglementierungen unterliegen. Bei solchen Verschreibungen muss man besonders schnell sein: Es muss acht Tage nach Ausstellung eingelöst werden, sonst verfällt die Verordnung. Achtung: Zu den acht Tagen zählen sowohl das Ausstellungsdatum als auch Sonn- und Feiertage, die Einlösung bei der Apotheke sollte also schnell erfolgen.
Weißes Rezept: Sechs Tage
Entlassungsrezept: Drei Tage
Nach einem Krankenhausaufenthalt wird dem Patienten häufig ein Entlassungsrezept zur weiteren Versorgung mitgegeben. Der Unterschied zu einem „normalen“ blauen oder rosafarbenem Rezept besteht darin, dass auf dem Rezept der Hinweis „Entlassmanagement“ vermerkt ist. Das Entlassungsrezept ist in der Regel drei Werktage inklusive des Ausstellungsdatums gültig. Die Verwendung des Entlassrezepts wurde zum 1. Oktober 2017 eingeführt, um eine bessere Arzneimittelversorgung von Patienten zu gewährleisten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden. Auch hier sollte man also besonders schnell sein – und es, soweit möglich, noch in der Krankenhaus-Apotheke einlösen.