Wie Lebensmittel verfügen auch Medikamente über ein Verfallsdatum – bei Heftpflastern vielleicht nicht ganz so wichitg, aber wie sieht es bei Augentropfen oder Antibiotika aus? Generell gilt: Arzneimittel sollte man nur bis zum angegebenen Zeitpunkt verwenden. Abgesehen von verminderter oder veränderter Wirkung garantiert der Hersteller dann auch nicht mehr für Wirkung und Unbedenklichkeit – im Zweifelsfall entscheidend für Versicherungsfragen oder Folgemedikation. Hier ein paar Fakten:
Jedes Medikament hat ein Verfallsdatum.
Das gilt es auf jeden Fall zu beachten. Denn nur bis zu dem auf der Verpackung angegebenen Zeitpunkt garantieren die Produzenten, dass die Präparate wirken, unbedenklich und von guter pharmazeutischer Qualität sind. Diese drei Kriterien müssen Arzneimittel generell erfüllen, um zugelassen zu werden. Darunter fällt auch die Haltbarkeit. Hersteller ermitteln in Tests, wie lange ein Medikament stabil bleibt. Ihre Ergebnisse übermitteln sie der Zulassungsbehörde. In Deutschland ist es das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder die Europäische Arzneimittelagentur EMA. Die Behörde legt dann auf Basis der Hersteller-Informationen das Verfallsdatum fest.
Hat ein Präparat dieses Datum überschritten, wirkt es möglicherweise nicht mehr ausreichend,
der Gehalt der aktiven Substanz kann abnehmen. Das hört sich erstmal nicht allzu dramatisch an, aber dieser Abbau ist nicht unproblematisch, zum Beispiel bei Antibiotikasäften, die erst kurz vor der Einnahme zu einer Suspension geschüttelt werden. Genügt die Wirkstoff-Dosis nicht, um die minimale Hemmkonzentration zu erreichen, kann das zu Resistenzen bei den zu bekämpfenden Erregerstämmen führen. Dann können besonders widerstandsfähige Bakterien überleben und dem Mittel gegenüber unempfindlich werden – und eine eigentlich simple Therapie wird sehr viel komplizierter.
Bei anderen Präparaten kommt es vor, dass schädliche Substanzen entstehen, wenn sich Wirkstoffe zersetzen. In diesem Fall kann ein abgelaufenes Medikament sogar die Gesundheit gefährden. So bildet beispielsweise der Stoff Hydrochlorothiazid das Gift Formaldehyd, wenn er sich abbaut und mit Wasser in Kontakt gerät. Hydrochlorothiazid wirkt harntreibend und wird gegen Bluthochdruck verschrieben.
Grundsätzlich gilt:
Medikamente, die in fester Form vorliegen und in Blistern aufbewahrt werden, sind weniger anfällig. Arzneien in halbfester Form oder in Flüssigkeiten sind empfindlicher. Bei ihnen ist neben dem Verfallsdatum in der Regel noch ein Verbrauchszeitraum ergänzt. Auch ihn sollte man einhalten und das Mittel danach entsorgen. Viele Cremes etwa halten, einmal geöffnet, nur begrenzt. Die Inhaltsstoffe reagieren dann mit Sauerstoff, andere Mittel reagieren empfindlich auf Licht, zum Beispiel bestimmte Kalzium-Antagonisten, die ebenfalls bei Bluthochdruck eingesetzt werden. Bei Wirkstoffen in Flüssigkeiten, etwa Augentropfen, kommt hinzu, dass sie – einmal geöffnet – anfällig für Erreger sind, die das Präparat verunreinigen können. Besonders den empfindlichen Augen kann das schaden. Tipp: Auf der Flasche notieren, wann das Medikament zum ersten Mal geöffnet wurde; das gilt auch für Cremes oder Salben.
Wieder andere Arzneien vertragen keine Feuchtigkeit, wie etwa Schmerztabletten mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure, den wir als ASS kennen. Je öfter sie hoher Luftfeuchtigkeit ausgesetzt sind, desto schneller schwindet die Stabilität. Aus diesem Grund sollten Medikamente auch nicht im Badezimmer aufbewahrt werden. Besser eignet sich ein trockener und kühler Raum, in den die Sonne nicht direkt hineinstrahlt – etwa das Schlafzimmer.
Salbe, Saft oder Pille – die Haltbarkeiten sind unterschiedlich. Generell lässt sich raten:
Hustensäfte sollte man vor der Einnahme immer kontrollieren. Nach dem Verfallsdatum lösen sich häufig die Bestandteile voneinander und es kann zu Verklumpungen kommen. Die sind zwar meist nicht schädlich, aber der Hustensaft kann nicht mehr seine volle Wirkung entfalten.
Für alle Nasen- und Augentropfen gilt: Maximal vier Wochen nach Anbruch verwenden , denn in den Flüssigkeiten können sich Keime sammeln, die im Zweifelsfall Entzündungen hervorrufen.
Besondere Vorsicht ist bei Antibiotika oder bei Insulin- oder Hormonpräparaten geboten. Hier kommt es unter anderem auf die richtige Lagerung an: Die Medikamente sollten bei zwei bis sechs Grad gelagert werden und nach dem Verfallsdatum nicht mehr verwendet werden. Die Inhaltsstoffe können sich verändern und es kann zu problematischen Nebenwirkungen kommen.
Die Wirksamkeit von abgelaufenen Salben kann erheblich beeinträchtigt sein. Für Cremes gilt das eher nicht: Die können zwar einen unangenehmen Geruch entfalten oder ranzig werden, das tut ihrer Wirksamkeit jedoch meist keinen Abbruch.
Medikamente, die Acetylsalicylsäure enthalten, verlieren nach dem Verfallsdatum langsam ihre Wirkung. Dazu gehört unter anderem Aspirin. In Deutschland gehen Arzneimittelhersteller auf Nummer sicher und setzen ein recht frühes Verfallsdatum an – die Präparate sind aber oft noch einige Wochen nach dem Ablaufdatum verwendbar.
Allgemein kann als Faustregel gelten, dass Tabletten zwei bis drei Jahre halten, Salben, Cremes und Gele nur drei bis sechs Monate. Säfte sollte man nur einige Tage nach Anbruch verwenden. Aber auch bei dieser Regel gibt es Ausnahmen, deshalb sollte man sich im konkreten Fall an Arzt oder Apotheker wenden.